Lohn wird längstens während 1 Jahres gepfändet. Der monatliche Gesamteingriff in den Notbedarf des Schuldners (unter Berücksichtigung des mankobereinigten Unterhaltsbeitrags an PK) beträgt Fr. 395.— (Überschuss von Fr. 1'505.— minus sämtliche mankobereinigten Unterhaltsbeiträge von total Fr. 1'900.— [vgl. nachstehende Erwägung Ziffer 5]). Selbst unter Berücksichtigung der kürzeren zeitlichen Limite von 6 Monaten eingriffsberechtigter Unterhaltsbeiträge ist dieser Eingriff unbedenklich.