Rechtsöffnung ist erteilt worden für Unterhaltsbeiträge von Januar 2005 bis Ende Mai 2009. Der Zahlungsbefehl wurde am 07. Mai 2009 zugestellt und das Fortsetzungsbegehren wurde, nach Durchführung des Rechtsöffnungsverfahrens, am 17. September 2009 gestellt. Die Beschwerdeführerin hat Unterhaltsansprüche für ihre Kinder von 23'580.— pro Jahr (Fr. 1'965.— × 12) beziehungsweise Fr. 11'790.— pro Halbjahr; alle 3 Kinder zusammen haben Unterhaltsansprüche von Fr. 33'180.— pro Jahr (Fr. 2'765.— × 12) beziehungsweise Fr. 16'590.— pro Halbjahr. Lohn wird längstens während 1 Jahres gepfändet.