Der Schuldner X. muss nach Vertrag und/oder Urteil monatlich insgesamt Fr. 2'765.— an Kinderunterhaltsbeiträgen bezahlen. Angesichts des potentiell maximal zur Verfügung stehenden Einkommensüberschusses von Fr. 1505.— [allenfalls Fr. 705.—] über den schuldnerischen Notbedarf ergibt sich somit in jedem Fall ein erheblicher Fehlbetrag von Fr. 1'260.— pro Monat.