Seite 3 — 10 Paar mit Kindern geltenden Grundbetrages von Fr. 1'700.— angerechnet wird (Richtlinien Ziff. I, unter Hinweis auf BGE 130 II 766 E. 2). Dies sind nach den geltenden Richtlinien 850 Franken. Damit würde folgender Notbedarf und pfändbarer Einkommensüberschuss resultieren: