Existenzminimum 3'295.00 3'295.00 Betrag über Existenzminimum 205.00 205.00 Abzug/Zulage 5.00 5.00 Pfändbare Lohnquote 200.00 200.00 C.1. Gegen die am 29. Oktober 2009 mitgeteilte Pfändung und Pfändungsurkunde liess Y. durch ihren Rechtsvertreter am 09. November 2009 Beschwerde an das Kantonsgericht führen, mit den Anträgen, die pfändbare Lohnquote des Schuldners X. sei um Fr. 800.— auf Fr. 1'000.— zu erhöhen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen nach Gesetz.