A. Zufolge Anerkennung ist das Vaterschaftsverhältnis zwischen X. und QA. (geb. 1992) und QB. (geb. 1993), beides Kinder von Y., sowie zu PK. (geb. 2000; Mutter PM.) festgestellt. Gemäss Unterhaltsverträgen ist X. verpflichtet, an QA. und QB. Q. monatliche Unterhaltsbeiträge von derzeit zusammen Fr. 1'960.— (inkl. Kinderzulagen) und an PK. von Fr. 800.— (inkl. Kinderzulage) zu bezahlen. X. wohnt mit seiner Freundin in einer 3 ½ Zimmerwohnung.