In der Schuldbetreibungs- und Konkursbeschwerde der Y., Gläubigerin und Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Andrea Bianchi, Chrüzerweg 15, 7074 Malix, gegen die Verfügung des Betreibungsamtes Trins vom 29. Oktober 2009, mitgeteilt am 29. Oktober 2009, in Sachen der Gläubigerin und Beschwerdeführerin gegen X., Schuldner und Beschwerdegegner, betreffend Einkommenspfändung (Eingriff in Notbedarf für Unterhaltsbeiträge, Berechnung bei mehreren betreibenden/nicht betreibenden Alimentengläubigern), hat sich ergeben: I. Sachverhalt