A. Am 9. Dezember 2008/10. Dezember 2008 unterzeichneten die X. AG und A. sowie B. als Gesellschafter der Y. eine Vereinbarung, gemäss welcher die X. AG mit der Buchführung des Bergrestaurants der Y. beauftragt wurde. Vertragsbeginn war gemäss Vereinbarung der 1. Dezember 2008. Eine Kündigung war jederzeit auf Ende eines Monats möglich. B. Am 26. Januar 2009/7. Februar 2009 wurde diese Vereinbarung durch eine neue Vereinbarung ersetzt, welche seitens der Y. nur noch von B., welcher Gesellschafter mit Einzelunterschrift ist, unterzeichnet wurde. C. Mit Schreiben vom 24. April 2009 kündigte die Y. die Vereinbarung vom 26. Januar 2009/7. Februar 2009 mit der X. AG fristlos.