In der Schuldbetreibungs- und Konkurssache der X . A G , Gläubigerin, Gesuchstellerin und Beschwerdeführerin, gegen den Rechtsöffnungsentscheid des Bezirksgerichtspräsidenten Prättigau/Davos vom 22. September 2009, mitgeteilt am 16. Oktober 2009, in Sachen der Gläubigerin, Gesuchstellerin und Beschwerdeführerin gegen B., Schuldner, Gesuchsgegner und Beschwerdegegner, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. August W. Stolz, Neugasse 7, 9620 Lichtensteig, betreffend provisorische Rechtsöffnung, hat sich ergeben: I. Sachverhalt