Geht man, wie von der X. AG geltend gemacht, davon aus, dass diese Beträge monatlich geschuldet sind, so sind diese Kosten im Vergleich zur ersten Vereinbarung massiv höher. Die X. AG begründet diese Tatsache damit, dass die Aufgaben und Pflichten gemäss der ersten Vereinbarung nicht ausreichen würden, den Betrieb nach kaufmännischen