E. Mit dem am 4. Mai 2009 ausgestellten Zahlungsbefehl mit der Betreibungsnummer _ wurde die Y. vom Betreibungsamt Küblis aufgefordert, die Forderung in der Höhe von Fr. 12'590.10 nebst Zins zu 5% seit dem 28. Januar 2009 zu begleichen. Als Forderungsgrund wurden die Verträge vom 9. Dezember 2008/10. Dezember 2008 und 26. Januar 2009/7. Februar 2009 angegeben. Der Zahlungsbefehl wurde der Y. am 20. Juni 2009 zugestellt, welche gleichentags Rechtsvorschlag erhob. F. Mit Schreiben vom 31. August 2009 gelangte die X. AG an das Bezirksgericht Prättigau/Davos und ersuchte um provisorische Rechtsöffnung für den in Betreibung gesetzten Betrag.