Am 5. Januar 2009 erhielt die Y. eine Rechnung für die Monatspauschale für den Monat Januar 2009 von Fr. 300.- (insgesamt Fr. 322.80 inkl. Mehrwertsteuer), welche ebenfalls am 14. Januar 2009 beglichen wurde. Mit Schreiben vom 28. Januar 2009 wurde der Y. eine Monatspauschale für den Monat Dezember 2008 gemäss der zweiten Vereinbarung vom 26. Januar 2009/7. Februar 2009 von Fr. 3'000.- in Rechnung gestellt. Die bereits am 14. Januar 2009 bezahlte Monatspauschale für den Monat Dezember 2008 gemäss der ersten Vereinbarung vom 9. Dezember 2008/10.