C. Mit Schreiben vom 8. Dezember 2008 stellte die X. AG der Y. für die initialen Arbeiten Fr. 600.- und für die Monatspauschale für den Monat Dezember 2008 Fr. 300.- (insgesamt Fr. 968.40 inkl. Mehrwertsteuer) gemäss der ersten Vereinbarung vom 9. Dezember 2008/10. Dezember 2008 in Rechnung. Diese wurde von der Y. am 14. Januar 2009 bezahlt. Am 5. Januar 2009 erhielt die Y. eine Rechnung für die Monatspauschale für den Monat Januar 2009 von Fr. 300.- (insgesamt Fr. 322.80 inkl. Mehrwertsteuer), welche ebenfalls am 14. Januar 2009 beglichen wurde.