B. Am 26. Januar 2009/7. Februar 2009 wurde die Vereinbarung durch eine neue Vereinbarung ersetzt. Gemäss dieser neuen Vereinbarung betrugen die Kosten für die operativen Monate der Wintersaison (z.B. Dezember-April) Fr. 3'000.- und diejenigen für die operativen Monate der Sommersaison (z.B. Juli- Oktober) beliefen sich auf Fr. 1'800.-. Während den nicht operativen Monaten, in welchen der Betrieb geschlossen war, würden der Y. Fr. 500.- auferlegt. Schliesslich behielt sich die X. AG vor, für den zusätzlichen Aufwand, wie beispielsweise das Ordnen von Belegen einen Stundenansatz von Fr. 100.- zu verrechnen. Vertragsbeginn war ebenfalls der 1. Dezember 2008.