A. Mit Vereinbarung vom 9. Dezember 2008/10. Dezember 2008 wurde die X. AG von der Y. beauftragt, die Buchhaltung für ihr Bergrestaurant zu führen. Die Vereinbarung führt drei verschiedenartige Leistungs- bzw. Kostenpunkte auf. Gemäss diesen verpflichtete sich die Y. zur Zahlung eines einmaligen Betrages von Fr. 600.- für initiale Arbeiten, Fr. 300.- pro Monat für die monatlich anfallenden Arbeiten sowie Fr. 2'400.- für den Jahresabschluss und das Anfertigen der Steuererklärung. Vertragsbeginn war gemäss Vereinbarung der 1. Dezember 2008. Eine Kündigung war jederzeit auf Ende eines Monats möglich.