– dass die X. am 14. Januar 2009 in eigenem Namen (mit dem Vermerk „aus Zession A. AG“) gegen die Pfändungsurkunde Beschwerde beim Kantonsgericht von Graubünden als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs einreichte mit dem Begehren, es sei auch eine Lebensversicherung des Schuldners bei der B. Versicherung in C. zu pfänden; sodann sei abzuklären, in wessen Eigentum das geleaste Motorrad der Marke BMW K 1200 GT stehe; schliesslich sei zu prüfen, ob der Schuldner nebst seinem Nettogehalt weitere Bezüge tätige, – dass das Betreibungsamt Surses in seiner Vernehmlassung vom 23. Januar 2009 auf vollumfängliche Abweisung der Beschwerde antrug,