Seite 2 — 9 H. Mit Stellungnahme vom 13. August 2009 machte X. Folgendes geltend: „Ich akzeptiere keine Laienrichter. Betreibung ungültig, da durch nicht autorisiertes Betreibungsamt durchgeführt. Meine Prozessentschädigungsforderung: Fr. 300.--, zu bezahlen durch das Gericht. Ferner mache ich darauf aufmerksam, dass der Kläger beweispflichtig ist für die ordentliche Rechnungstellung bzw. Mahnung (eingeschriebener Brief). Kann der Gläubiger diesen Beweis nicht erbringen, gilt die Rechnung als nicht zugestellt. Die Klage ist abzuweisen.