Weiter unterliess er es nicht, die Berufsschule in den Monaten April und Mai 2009 zu besuchen. Da sich der Praktikanten- bzw. Lehrvertrag, eine Lohnabrechnung oder Ähnliches nicht in den Akten befinden, ist sein ungefährer Lohn bei der Firma C. SA von der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zu schätzen. Es ist unwahrscheinlich, dass Z. bei der C. SA als Praktikant und später als Lehrling einen wesentlich abweichenden Lohn bezog. Es ist von einem der abgebrochenen Lehre vergleichbaren Lohnniveau auszugehen.