des X., Schuldner, Gesuchsgegner und Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. et oec. Pius Fryberg, Quaderstrasse 8, 7000 Chur, gegen den Entscheid des Bezirksgerichtspräsidiums Hinterrhein vom 16. September 2009, mitgeteilt am 30. September 2009, in Sachen der Y . , Gläubiger, Gesuchsteller und Beschwerdegegner, gegen den Schuldner, Gesuchsgegner und Beschwerdeführer, betreffend definitive Rechtsöffnung, hat sich ergeben: I. Sachverhalt