 dass dagegen gemäss Art. 265a Abs. 4 SchKG und Art. 20 Abs. 2 GVV zum SchKG innert 20 Tagen nach Eröffnung des Entscheides über den Rechtsvorschlag auf dem ordentlichen Prozessweg beim Richter des Betreibungsortes Klage auf Bestreitung des neuen Vermögens eingereicht werden konnte,  dass X. am 25. Mai 2009 beim Kreisamt B. eine entsprechende Klage einreichte und neues Vermögen bestritt,  dass der Kreispräsident B. die Eingabe zu Recht als Vermittlungsgesuch auffasste und am 28. Mai 2009 auf den 30. Juni 2009, 14.00 Uhr, zur Vermittlungsverhandlung vorlud,  dass X. am 24. Juni 2009 beim Kreisamt B. um Verschiebung der Vermittlungsverhandlung ersuchte,