– dass sodann nicht einmal behauptet wird, dass der entsprechende Krankheitsanfall vom 20. November 2008 (Datum der Übergabe des Zahlungsbefehls) bis am 29. Dezember 2008 (Datum der Übergabe des Schreibens vom 19. Dezember 2008 mit dem Rechtsvorschlag an die Post) gedauert habe und sie zwischenzeitlich, d.h. in den ersten 10 Tagen, nicht einmal fähig gewesen wäre, die einfache Rechtshandlung eines Rechtsvorschlages vorzunehmen oder einen Dritten damit zu beauftragen, – dass unter diesen Umständen auch nicht erstellt ist, dass X. den Rechtsvorschlag innert 10 Tagen nach Wegfall des Hindernisses erhoben hat,