Der Beschwerdeentscheid wurde X. zum ersten Mal am 14. Juli 2006 zugesandt. Nachdem X. die Postsendung weder in Empfang nahm noch bei der Post abgeholt hatte, wurde diese wiederum an den Absender retourniert. Am 26. Juli 2006 versandte die Steuerrekurskommission III den Beschwerdeentscheid erneut an X.. Nachdem diese den Entscheid wiederum nicht entgegennahm und nicht bei der Post abholte, traf die Postsendung am 11. August 2006 mit der Bemerkung "nicht abgeholt" erneut beim Absender ein.