Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist das ordentliche Rechtsmittel, mit dem von einem Verwaltungsgericht die Abänderung oder Aufhebung einer erstinstanzlichen Verfügung einer Verwaltungsbehörde oder eines Beschwerdeentscheides einer unteren Beschwerdeinstanz verlangt wird (Häfelin/Müller/Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. Auflage, Zürich 2006, N 1904). Ordentliche Rechtsmittel richten sich gegen Entscheide, die noch nicht in Rechtskraft erwachsen sind und hemmen den Eintritt von Rechtskraft und Vollstreckbarkeit mindestens im Umfang der Rechtsmittelanträge.