Ziffer 4 des Dispositivs des Beschwerdeentscheides der Steuerrekurskommission vom 10. Juli 2006 räumte X. die Möglichkeit ein, innert 30 Tagen seit Zustellung des Entscheides Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Y. zu erheben. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist das ordentliche Rechtsmittel, mit dem von einem Verwaltungsgericht die Abänderung oder Aufhebung einer erstinstanzlichen Verfügung einer Verwaltungsbehörde oder eines Beschwerdeentscheides einer unteren Beschwerdeinstanz verlangt wird (Häfelin/Müller/Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. Auflage, Zürich 2006, N 1904).