- 6.62% seit 10. Februar 2009 bis 30. Juni 2009, - 5.12% vom 1. Juli 2009. 2. Die Kosten des Rechtsöffnungsverfahrens im Betrage von CHF 400.00 gehen zulasten des Gesuchsgegners. Sie werden bei der Gesuchstellerin unter Regresserteilung auf den Gesuchsgegner erhoben und werden mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. Aussergerichtlich hat der Gesuchsgegner die Gesuchstellerin für ihre Umtriebe mit CHF 1'800.15 zu entschädigen. 3. (Rechtsmittelbelehrung). 4. (Mitteilung).“