Seite 2 — 9 • CHF 10'330.45 nebst Zinsen in der Höhe von 5 Prozentpunkten über dem deutschen Basiszinssatz seit dem 24. Dezember 2006: • CHF 662.60 nebst Zinsen in der Höhe von 5 Prozentpunkten über dem deutschen Basiszinssatz seit dem 10. Februar 2009; • und CHF 791.15 definitive Rechtsöffnung zu erteilen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Gesuchsgegners.“