C. In der Folge leitete die Y. GmbH am 4. Mai 2009 beim Betreibungsamt der Gemeinde St. Peter-Pagig die Betreibung Nr._ gegen X. ein. Gemäss Zahlungsbefehl vom 5. Mai 2009, zugestellt am 14. Mai 2009, machte sie eine Forderung von CHF 10'330.45 nebst Zins von 9% seit dem 24. Dezember 2006 und Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 662.60 nebst Zins zu 9% seit 10. Februar 2009 sowie vorgerichtliche Kosten von CHF 791.15 geltend. Gegen den Zahlungsbefehl erhob der Gesuchsgegner am 23. Mai 2009 Rechtsvorschlag.