Die Kosten des Verfahrens von EUR 246.75 sowie die vorgerichtlichen Kosten von insgesamt EUR 518.50 (Mahnkosten von EUR 11.00 und Anwaltsvergütung von EUR 507.50) zuzüglich 5% Zins über den jeweiligen Basiszinssatz aus EUR 6'670.02 seit dem 24. Dezember 2006 gingen zu Lasten von X.. Dieser Mahnbescheid wurde ihm am 25. Oktober 2008 mittels Gerichtsurkunde an seinen Wohnsitz in Dietikon zugestellt. X. erhob dagegen keinen Widerspruch gemäss § 694 DZPO.