A. Am 4. September 2008 erliess das Amtsgericht Hagen, Bundesrepublik Deutschland, auf Veranlassung der Y. GmbH (Gesuchstellerin) gegen X. (Gesuchsgegner) einen Mahnbescheid nach § 688 ff. der deutschen Zivilprozessordnung (DZPO). Dadurch wurde X. zu Schadenersatz in der Höhe von EUR 6'670.02 wegen vorsätzlich unerlaubter Handlung sowie zu Schadenersatz aus Unfall in der Höhe von EUR 100.20 verurteilt. Die Kosten des Verfahrens von EUR 246.75 sowie die vorgerichtlichen Kosten von insgesamt EUR 518.50 (Mahnkosten von EUR 11.00 und Anwaltsvergütung von EUR 507.50) zuzüglich 5% Zins über den jeweiligen Basiszinssatz aus EUR 6'670.02 seit dem 24. Dezember 2006 gingen zu Lasten von X..