des X., Schuldner, Gesuchsgegner und Beschwerdeführer, gegen den Rechtsöffnungsentscheid des Bezirksgerichtspräsidenten Plessur vom 5. August 2009, mitgeteilt am 17. August 2009, in Sachen der Y . G m b H , Gläubigerin, Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin, vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Susanne Höhener, Turmgasse 1, 9004 St. Gallen, gegen den Schuldner, Gesuchsgegner und Beschwerdeführer, betreffend definitive Rechtsöffnung, hat sich ergeben: I. Sachverhalt