4. Im Übrigen werden das Gesuch und die Anträge der Verfahrensbeteiligten abgewiesen. Seite 25 — 26 5. Die Kosten dieses Beschlusses von 600 Franken werden vom Betreibungsamt R. zulasten der Betreibungskosten in der Pfändungsgruppe 20702302 bezogen. 6. Verfahrensentschädigungen werden keine gesprochen.