Wie bereits ausgeführt, haben je nach Art der erst noch vorzunehmenden Liquidationen der Nachlässe (Versilberung, Realteilung mit allfälliger Losbildung), dieselben unter Umständen Auswirkungen auf das Quotengefüge in der Kollektivgesellschaft. Man weiss nicht, wie der mütterliche Viertel an der Kollektivgesellschaft erbrechtlich geteilt wird, was zu einem unbekannten Parameter für den schuldnerischen Liquidationsanteil an der Gesellschaft führt. Unter diesen Umständen kann die Versteigerung des schuldnerischen Anteilsrechts an der Kollektivgesellschaft "UK. E. A.-B. Erben" von vorneherein nicht in Frage kommen.