Dieser Anteil wird bereits bei der Auflösung der Erbengemeinschaften (nicht der Kollektivgesellschaft) zur Liquidation kommen, sodass für den Schuldner aus dem Nachlass seiner Mutter Werte im Umfang von Fr. 545'000.— (brutto) zu erwarten sind. Es wird behauptet, dem Schuldner sei ein Vorbezug von Fr. 335'511.— auf Anrechnung an seinen Erbteil ausgerichtet und ein Darlehen von Fr. 176'000.— gewährt worden, wobei den Büchern der Kollektivgesellschaft zu entnehmen ist, dass diese Darlehensschulden mindestens seit dem Jahr 2001 (anwachsend) gegenüber der Kollektivgesellschaft bestehen (act. 01.1.59/2, Geschäftsabschlüsse 2001-2008; act. 37.1.4 und 5, Jahresrechnungen 2009 UK.