A.-B. nach Abzug ihres (auf Veranlassung des hiesigen Vollstreckungsverfahrens objektiv partiell geteilten und verteilten) Anteils am Haus in Me., Fr. 1'636'000.—. Darin enthalten ist ihr mit Fr. 706'000.— bewerteter Anteil von einem Viertel an der Kollektivgesellschaft "UK. E. A.-B. Erben" (act. 01.1.56). Dieser Anteil wird bereits bei der Auflösung der Erbengemeinschaften (nicht der Kollektivgesellschaft) zur Liquidation kommen, sodass für den Schuldner aus dem Nachlass seiner Mutter Werte im Umfang von Fr. 545'000.— (brutto) zu erwarten sind.