cc. Der Nachlass der im Jahre 2006 verstorbenen Mutter erscheint zum einen werthaltig und stimmt, entgegen den Vorstellungen gewisser Miterben und Gesellschafter, weder formell noch materiell mit der Vermögensmasse der Kollektivgesellschaft überein (act. 27, E. 2b.bb). In der Pfändungsurkunde ist der Schuldneranteil am Nachlass seiner Mutter mit Fr. 400'000.— geschätzt (act. 01.1.50). Gemäss Steuerakten betrug das Nachlass-Reinvermögen von Mu. A.-B. nach Abzug ihres (auf Veranlassung des hiesigen Vollstreckungsverfahrens objektiv partiell geteilten und verteilten) Anteils am Haus in Me., Fr. 1'636'000.—.