bb. Wie bereits im verfahrensleitenden Beschluss vom 04. März 2010 (act. 27, E. 2e) festgehalten, sind unter Berücksichtigung der Verwertungserlöse aus den Lohnquoten und dem Miteigentumsanteil am Haus in Me. in der Pfändungsgruppe 20702302 nach wie vor Forderungen von rund Fr. 236'000.— zuzüglich Zinsen und Kosten zu decken. Weitere Forderungen in nachfolgenden Pfändungsgruppen warten auf ihre Befriedigung. Nach unwidersprochener Darstellung des Betreibungsamtes waren per Ende August 2009 insgesamt noch Betreibungsforderungen von Fr. 362'000.— offen.