ren Zeitpunkt, nach erfolgter Auflösung der Erbengemeinschaften, anzusetzen. aa. Über die Viertelsquote der Mutter an der Kollektivgesellschaft verfügen die Geschwister zur gesamten Hand infolge Universalsukzession. Sicher scheint deshalb, dass die Liquidation der Erbanteile Vorrang vor jenem an der Kollektivgesellschaft hat, da dafür einerseits eine Ausscheidung der beiden Vermögensmassen Erbschaften und Kollektivgesellschaft erfolgen muss und die Erbteilungen ande-