b. Das Betreibungsamt R. stellt in globo Antrag auf Bestimmung des Verwertungsmodus' der gepfändeten Anteilsrechte und damit auch voraussetzungslos auf Zwangsverwertung des schuldnerischen Anteils an der "UK. E. A.-B. Erben" mittels Auflösung der Kollektivgesellschaft und Vermögensliquidation nach den für diese Gesellschaft geltenden Vorschriften. Das ist auf jeden Fall insoweit verfrüht, als es nach dem materiellen Recht hier vorab gewisse andere Gläubigerrechte zu wahren gilt.