Soweit es die gepfändeten Güter des Schuldners anbelangt, sei es sein Anspruch auf den Liquidationsanteil am Nachlass seines Vaters, sei es an jenem der Mutter, sei es an seinem Anteil an der Kollektivgesellschaft, hat das Betreibungsamt mit der Pfändung die Verfügungsbefugnis vom Schuldner übernommen; soweit es sich um die Verfügung über Pfändungsgut handelt, ist es also der gesetzliche Vertreter des Schuldners. Ein Vertreter der Erbengemeinschaft, eine Person also, die anstelle sämtlicher Erben zum Nutze des zur gesamten Hand bestehenden Sondervermögens Erbschaft handelt, ist nach Art.