ben. Sollte der Familienbetrieb als solcher weiter existieren, zeichne sich als Lösung am ehesten eine Übernahme durch die Familie Kalberer ab, womit die künftige Geschäftsführerin bereits jetzt als Erbenvertreterin Geschäftsführerin wäre. Sollte die Unabhängigkeit von M3. ein Problem darstellen, sei ein anderer fachkundiger Erbenvertreter mit Kostenfolge zu Lasten der Erbengemeinschaft einzusetzen. In Bezug auf die Einsetzung einer Erbenvertretung stellt sich die Anteilseignerin M2. indifferent, lehnt jedoch eine Berufung von M3. in dieses Amt ab.