im Widerspruch dazu steht sein Antrag auf Fortführung der Einigungsverhandlungen unter der Regie der Aufsichtsbehörde. Vielversprechende Anzeichen, dass sich in der Zwischenzeit die Aussichten auf eine einvernehmliche Verständigung verbessert hätten, fehlen gänzlich. Nach dem derzeitigen Stand sind die Chancen auf eine Einigung vor den Vollstreckungsbehörden praktisch inexistent. Auf wenig versprechende Verhandlungen ist zu verzichten. Der Aufsichtsbehörde erscheint offensichtlich, dass es den Druck eines Verfahrens vor der erbrechtlichen Mitwirkungsbehörde oder gar gerichtlicher Auflösungsverfahren braucht, um zum Ziel zu gelangen.