Seite 9 — 26 den; die Vorstellungen von M1. liegen demgegenüber bei je 600'000 Franken (act. 01.1.62-65). Ein Investor oder Käufer für die Kinobetriebe, aus dem sich Substrat für die Befriedigung der Gläubiger realisieren liesse – wobei die Höhe des dem Schuldner zustehenden Anteils immer noch streitig wäre – war und ist nicht in Sicht. Auch nach Ansicht des Schuldners hat sich eine "griffbereite" Lösung zerschlagen; im Widerspruch dazu steht sein Antrag auf Fortführung der Einigungsverhandlungen unter der Regie der Aufsichtsbehörde.