teile (Erbauskauf) finden werde, bewahrheitete sich. Die einzige übernahmeinteressierte Anteilinhaberin M1. verfügt nicht über die flüssigen Mittel und die Vorstellungen über die Auszahlung der beiden anderen Anteilseigner gehen weit auseinander: M2. will mit 1.5 Mio. Fr. und der Schuldner mit 1. Mio. Fr. ausbezahlt wer-