Das Betreibungsamt hat im Juni 2009 und, nach Rückweisung der Aufsichtsbehörde vom März 2010, erneut im Mai 2010 förmlich zu Einigungsverhandlungen eingeladen; eine Vorladung unter Androhung irgendwelchen Zwangs oder von Säumnisfolgen ist nicht möglich (vgl. Hans Gessner, Die Einigungsverhandlung vor der Verwertung gepfändeter Anteile an Gemeinschaftsvermögen, in SJZ 1954 26 ff.; Heinrich Nussbaum, Pfändung und Verwertung des Anteils eines Schuldners am Gemeinschaftsvermögen, BlSchK 1969, S. 129 ff., S. 132).