Seite 6 — 26 5. Unter Beilage eines ärztlichen Attests, das sie für die Zeit ab dem 03. September 2010 aus medizinischen Gründen als unpässlich ausweist, wandte sich die Schwester des Schuldners und Miterbin/Mitgesellschafterin M1. mit Vernehmlassung vom 15. September 2010 an die Aufsichtsbehörde. Darin sprach sie sich lediglich dagegen aus, dass ihre Tochter Rita als Erbenvertreterin einzusetzen sei.