4. Die Schwester des Schuldners und Miterbin/Mitgesellschafterin M2. liess durch ihren Rechtsvertreter mit Vernehmlassung vom 14. September 2010 die folgenden Anträge stellen: "1. Die Erbschaftsanteile von S. und M2. in den Nachlässen der Eltern Va. A. und Mu. A.-B. seien der Miterbin M1. freihändig zu verkaufen unter folgenden Bedingungen: a. Übernahme der Liegenschaften zum amtlichen Verkehrswert abzüglich Hypothekarschulden. b. Übernahme der U.-Betriebe zum Fortführungswert. c. Unter Verrechnung der übrigen Nachlassaktiven und -passiven, der Erbvorbezüge, sowie der Darlehen.