2. Am 12. August 2010 wandte sich das Betreibungsamt R. erneut an die Aufsichtsbehörde, mit dem Hauptantrag, es sei das Verfahren zur Verwertung der schuldnerischen Erbanteile an den Erbschaften von Va. A. und Mu. A.-B. sowie des schuldnerischen Gesellschaftsanteils an der Kollektivgesellschaft "UK. E. A.- B. Erben" zu bestimmen. Zudem beantragte das Betreibungsamt die Ernennung eines Erbenvertreters und eines Sachwalters durch die Aufsichtsbehörde. 3. Von den beiden Gläubigern in der Pfändungsgruppe 20702302 verzichtete die Gemeinde G. auf eine Vernehmlassung.