H.1. In der Folge pfändete das Betreibungsamt R. in der Gruppe Nr. 20702302 am 08. März 2010 zusätzlich den Erbanteil des Schuldners am ungeteilten Nachlass seines 1958 verstorbenen Vaters Va. A., was unangefochten in Rechtskraft erwuchs. Am 26. April 2010 lud das Betreibungsamt die beteiligten Anteilseigner und die Gläubiger zu einer weiteren Einigungsverhandlung ein, welche am 26. Mai begonnen und an einer zweiten Sitzung vom 08. Juni 2010 fortgesetzt wurde. Mangels eines zählbaren Ergebnisses stellte das Amt am 17. Juni 2010 die Nichteinigung fest und setzte den Beteiligten die Frist zur Stellung ihrer Anträge über die weiteren Verwertungsmassnahmen im Sinne von Art. 10 Abs. 1 VVAG.