Gegenstand der Einigungsverhandlung bildete der ungeteilte Nachlass der im Jahre 2006 verstorbenen Mutter des Schuldners, Mu. A.-B.. Mit Verfügung vom 01. Juli 2009 stellte das Betreibungsamt das Scheitern der Einigungsverhandlungen fest und forderte die Gläubiger, den Betreibungsschuldner und die übrigen Mitanteilsinhaber auf, bis am 31. August 2009 ihre Anträge über die weiteren Verwertungs- Seite 3 — 26 massnahmen zu stellen. Gemäss Aktenlage liess keine der verfahrensbeteiligten Parteien Anträge über die weiteren Verwertungsmassnahmen stellen.