E. Bereits ab Oktober 2007 hatten sich die an den Gemeinschaftsvermögen beteiligten Erben und Gesellschafter mit den Gläubigern und dem Betreibungsamt R. wiederholt zu informellen Gesprächen betreffend die Möglichkeiten zur Abfindung der Gläubiger beziehungsweise zur Liquidation der Gemeinschaftsvermögen durch Auflösung der Gemeinschaft und Feststellung des auf den Schuldner entfallenden Liquidationsergebnisses getroffen. Die Bemühungen führten indessen zu keiner Lösung.